August 8, 2023

Witwenrente – wann sie Ihnen zusteht und wie Sie die Hinterbliebenenrente beantragen

Der Verlust eines Ehe- oder Lebenspartners ist eine schwierige Lebenssituation und bringt oft nicht nur emotionalen, sondern auch finanziellen Stress mit sich. In solchen Momenten möchte man sich sicherlich nicht mit finanziellen Angelegenheiten beschäftigen müssen. Leider gehen mit dem Verlust eines geliebten Menschen oft auch finanzielle Einbußen einher. In Deutschland bietet die Deutsche Rentenversicherung unabhängig vom Geschlecht eine Witwenrente an, um Hinterbliebene finanziell abzusichern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Witwenrente beantragen können, wann Sie Anspruch darauf haben und wie sie berechnet wird.

WITWENRENTE – UNSERE TIPPS UND EMPFEHLUNGEN Es gibt eine Alternative zur Witwenrente, nämlich das Rentensplitting, bei dem einige Dinge zu beachten sind. Egal für welche Option Sie sich entscheiden, es ist ratsam, sich vor dem Antrag professionell beraten zu lassen.

Tipp: Geschiedene, deren Partner verstorben sind und die Kinder erziehen, können zusätzlich eine Erziehungsrente beantragen. Es ist wichtig, schnell zu handeln, da die Rente bis zu drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann.

WITWENRENTE – WICHTIGSTE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK Die Witwenrente steht allen Hinterbliebenen unabhängig vom Geschlecht zur Verfügung und soll den finanziellen Schutz für den Partner des Verstorbenen gewährleisten. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, um Anspruch auf die große Witwenrente zu haben, andernfalls kann die kleine Witwenrente beantragt werden. Die Regelungen gelten auch für eingetragene Lebenspartner.

WAS IST DIE WITWENRENTE? Nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners steht Ihnen ein Teil der gesetzlichen Rente des Verstorbenen zu. Diese sogenannte Witwenrente ist für Hinterbliebene unabhängig vom Geschlecht gedacht und soll den entfallenden Unterhalt des Verstorbenen teilweise ausgleichen.

Wissenswert: Obwohl der Begriff “Witwenrente” gebräuchlich ist, haben Männer genauso Anspruch darauf wie Frauen. Statistisch gesehen beziehen jedoch mehr Frauen Witwenrente, da sie oft länger leben als Männer.

Auch wenn die Rentenhöhe bei Witwern im Durchschnitt geringer ist als bei Witwen, gibt es auch bei Männern Anspruch auf Witwenrente. Die Höhe kann jedoch durch eigenes Einkommen beeinflusst werden, das bei der Berechnung berücksichtigt wird.

WITWENRENTE – NEUES UND ALTES RECHT Die Regelungen zur Witwenrente sind komplex und hängen davon ab, ob das neue oder alte Recht anwendbar ist. Witwenrente nach altem Recht erhalten Sie, wenn Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder wenn Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Andernfalls gilt das neue Recht.

DAS STERBEVIERTELJAHR Das Sterbevierteljahr umfasst die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod des Versicherten. In diesem Zeitraum wird die monatliche Altersrente des Verstorbenen weiterhin in voller Höhe an den hinterbliebenen Partner ausgezahlt. Auch eigenes Einkommen in diesen drei Monaten wird nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

TIPP: Schnell handeln und Vorschuss beantragen Nach dem Tod des Partners können Sie innerhalb von 30 Tagen einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Dazu gehen Sie zur Deutschen Post und füllen eine Änderungsanzeige aus. Die Sterbeurkunde muss eingereicht werden.

BERATUNG BEIM RENTENANTRAG Der Rentenantrag für die Witwenrente ist umfangreich und kompliziert. Es ist ratsam, sich dabei helfen zu lassen. Beratungsstellen der Rentenversicherung vor Ort oder ehrenamtlich tätige Versichertenberater und -älteste können bei der Antragsstellung unterstützen.

GROSSE WITWENRENTE – VORAUSSETZUNGEN Für die große Witwenrente müssen Sie mindestens ein Jahr lang mit Ihrem Partner verheiratet gewesen sein und Ihr Partner muss mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt oder eine Rente bezogen haben. Auch die Erfüllung bestimmter Bedingungen wie Erreichen der Altersgrenze, Kindererziehung oder Erwerbsminderung ist wichtig.

KLEINE WITWENRENTE: WANN SIE ZUSTEHT Wenn Sie die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllen, weil Sie beispielsweise die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, kommt die kleine Witwenrente in Frage. Diese ist zeitlich befristet und beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.

HINTERBLIEBENENRENTE UND STEUERERKLÄRUNG Für die Witwenrente gelten dieselben steuerlichen Regelungen wie für die reguläre Altersrente. Ein bestimmter Teil der Rente ist steuerfrei, dessen Höhe jährlich abnimmt. Die Steuererklärung muss entsprechend ausgefüllt werden.

RENTENSPLITTING ALS ALTERNATIVE Eine Alternative zur Witwenrente ist das Rentensplitting, bei dem die Rentenansprüche aus der Ehe zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Die Entscheidung zwischen Witwenrente und Rentensplitting sollte gut überlegt sein, da ein Wechsel später nicht mehr möglich ist.

Zusammenfassend ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Beantragung der Witwenrente zu befassen und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Rente kann eine wichtige finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene sein.

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