Juni 27, 2023

Krankengeld: Das zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn Arbeitnehmer längere Zeit nicht arbeiten können

Krankengeld – Empfehlungen & Tipps

Selbst während einer Urlaubsreise ins Ausland erhalten Sie Krankengeld, sofern medizinisch nichts gegen den Ortswechsel spricht und die Kasse die Reise genehmigt. Unsere Empfehlung lautet, dass selbstständige Personen sich mit einem Anspruch auf Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern sollten. Dafür ist jedoch der Abschluss eines Wahltarifs vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Des Weiteren können Arbeitnehmer, deren Kinder erkranken und Betreuung benötigen, Kinderkrankengeld beantragen.

Krankengeld – Das Wichtigste in Kürze

Bei einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse muss innerhalb einer Woche über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden, und es gibt weitere Fristen, die Arbeitnehmer einhalten müssen. Wichtig zu wissen ist, dass Krankengeld maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit ausgezahlt wird. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld, wenn Arbeitnehmer längere Zeit nicht arbeiten können.

Krankengeld: Das müssen Arbeitnehmer wissen

Arbeitnehmer erleiden große Einkommenseinbußen, wenn sie längere Zeit krank sind. Im Jahr 2021 zahlten deutsche Krankenkassen insgesamt 16,61 Milliarden Euro Krankengeld an Versicherte aus. Zu den häufigsten Gründen für eine lang anhaltende Krankheit gehören psychische Erkrankungen und Unfälle. In diesem Artikel erklären wir, was Arbeitnehmer über die Lohnfortzahlung wissen müssen.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Arbeitnehmer, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind und Anspruch auf Krankengeld haben, können Zahlungen erhalten. Voraussetzung ist, dass sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, die länger als zehn Wochen dauert. Der Anspruch gilt, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen aufgrund derselben Erkrankung arbeitsunfähig ist oder stationär im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung behandelt wird. Falls der Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen nach Beginn einer neuen Arbeitsstelle erkrankt, kann ihm die Krankenkasse ebenfalls Krankengeld zahlen. Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und länger als sechs Wochen krank sind, erhalten während dieser Zeit Zahlungen von der Agentur für Arbeit. Danach übernimmt die Krankenkasse auch in diesem Fall die Zahlungen.

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